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Mein Atelier ist auch Ladengeschäft mit offiziellen Öffnungszeiten.
Nach den open doors, kam der Leiter der Gewerbepolizei zu mir, um mir mitzuteilen, dass ich bei einer nächsten Teilnahme an den open doors eine Bewilligung einholen und eine Gebühr zahlen muss.
Diese Bewilligung braucht es, teilte er mir mit, weil ich an einem Sonntag geöffnet habe und Sonntagsverkauf betreibe, und dies nur nach Bewilligung möglich ist. Für dieses Jahr will er mich nicht büssen.
Hier wiehert der Amtsschimmel aber ziemlich laut. Der Gewerbepolizist hatte kein Gehör dafür, dass ich „nur mein Atelier“ geöffnet habe.
Also, wer sein Atelier an einem Sonntag offen hat und verkaufen will…………Vorsicht! Es ist Definitionssache der Gewerbepolizei ob ein Atelier nur Atelier ist oder…….!

Oktober 20, 2011 | Unregistered CommenterWolfgang Weber